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   LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs - 410 Js 511/10 - 1/14   

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LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs - 410 Js 511/10 - 1/14 (https://dejure.org/2017,4157)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.03.2017 - 29 KLs - 410 Js 511/10 - 1/14 (https://dejure.org/2017,4157)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. März 2017 - 29 KLs - 410 Js 511/10 - 1/14 (https://dejure.org/2017,4157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten verurteilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    TelDaFax - Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten verurteilt

  • manager-magazin.de (Pressebericht, 01.03.2017)

    6 Jahre nach der Pleite: Ex-Teldafax-Manager kommen mit Bewährungsstrafen davon

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 9/10

    Insolvenzanfechtung: Rechtsfolgen einer an den Gläubiger der Tochtergesellschaft

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Der Begriff der Patronatserklärung wird für eine Vielzahl von Erklärungen mit jeweils unterschiedlichem Rechtsgehalt verwendet: Gemeinsames Merkmal derartiger Erklärungen ist dabei in der Regel, dass eine Muttergesellschaft zur Erhaltung oder Stärkung der "Kreditwürdigkeit" ihrer Tochtergesellschaft unterstützende Maßnahmen oder Unterlassungen in Aussicht stellt oder zusagt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Tochter die erforderlichen Kredittilgungen oder Sicherheitenstellungen nicht aus eigener Kraft bewerkstelligen kann (BGH NZI 2011, 536, 537; OLG Frankfurt , Urteil vom 30.10.2012, BeckRS 2012, 24989; Peters , in: MüKo, InsO, 3. Aufl., § 35 Rz. 403; Allstadt-Schmitz , in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Rz. IV 712).

    Stellt der Patron lediglich eine bestimmte Geschäftspolitik in Aussicht, handelt es sich um eine bloße Absichtserklärung ohne unmittelbare Zahlungsverpflichtung (sog. "weiche" Patronatserklärung; BGH NZI 2011, 536, 537; Allstadt-Schmitz , in: Ebenroth/Boujong/ Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Rz. IV 713).

    Werden dagegen Maßnahmen oder Unterlassungen versprochen, die die Kreditwürdigkeit des patronierten Unternehmens fördern oder erhalten, so werden unmittelbare rechtliche Verpflichtungen begründet (sog. "harte" Patronatserklärung, BGH NZI 2011, 536, 537; Allstadt-Schmitz , in: Ebenroth/ Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Rz. IV 726).

    Jedenfalls dann, wenn das patronierte Unternehmen, hier : die U F4 GmbH, zahlungsunfähig geworden ist, wandelt sich der vertraglich zugesicherte Ausstattungsanspruch in einen Direktleistungsanspruch der Gläubiger auf Schadensersatz in voller Höhe (BGH NZI 2011, 536, 537; Allstadt-Schmitz , in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Rz. IV 747, 749; Mock , in: Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl., § 17 Rz. 105; Habersack , in: MüKo, BGB, 6. Aufl., Vor § 765 ff. Rz. 52).

  • BGH, 14.07.2011 - IX ZB 57/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Insolvenzantrag eines Gläubigers aufgrund einer

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Für die Annahme einer Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 InsO können allein diejenigen Zahlungsverpflichtungen Berücksichtigung finden, die fällig im Sinne des § 271 BGB sind, die der Gläubiger also sofort verlangen kann, und durch ihn auch ernsthaft eingefordert werden (statt vieler nur BGH NZI 2011, 680, 681; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 108).

    Als ernsthaftes Einfordern ist dabei jede Art von Gläubigerhandlung zu qualifizieren, aus der sich dessen Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt und so mit einer (sofortigen) Inanspruchnahme des Schuldners zu rechnen ist (statt vieler nur BGH NZI 2013, 129, 130; NZI 2011, 680, 681; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 117; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 7a; Haas , in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Vor § 64 Rz. 9 f.).

    Darin liegt zumeist ein faktisches Stillhalteabkommen begründet, bei dem sich der Gläubiger jederzeit einseitig für die Durchsetzung seiner Forderung entscheiden kann und anders als bei einer Stundung, nicht rechtlich durch eine gemeinsame Vereinbarung gebunden ist (statt vieler nur BGH NZI 2011, 680, 681; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 137 f.).

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen auf ein prolongiertes Darlehen

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Als ernsthaftes Einfordern ist dabei jede Art von Gläubigerhandlung zu qualifizieren, aus der sich dessen Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt und so mit einer (sofortigen) Inanspruchnahme des Schuldners zu rechnen ist (statt vieler nur BGH NZI 2013, 129, 130; NZI 2011, 680, 681; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 117; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 7a; Haas , in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Vor § 64 Rz. 9 f.).

    Grundsätzlich ist das schon bei Übersendung einer Rechnung (BGH NZI 2007, 579, 580; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 7a) oder bei einer Bestimmung des Zeitpunktes der Leistung nach dem Kalender, bei der der Gläubiger auch ohne besonderes Zahlungsverlangen von der pünktlichen Erledigung der Forderung ausgehen darf (BGH NZI 2013, 129, 130; WM 2009, 1202, 1204; Haas , in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Vor § 64 Rz. 10a), der Fall.

    Fällige Forderungen im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 InsO sind jedoch dann nicht zu berücksichtigen, sofern sie entweder einvernehmlich oder mindestens rein tatsächlich - also auch ohne erkennbaren rechtlichen Bindungswillen - gestundet worden sind (statt vieler nur BGH NZI 2013, 129, 130; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 7a; Haas , in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Vor § 64 Rz. 10).

  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor (vgl. nur BGH NJW 2014, 164, 165).

    Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO kann aber auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden, sofern diese einen sicheren Schluss auf deren Bestehen zulassen (wirtschaftskriminalistische Methode; grundlegend BGH NJW 2000, 154, 156; fortführend BGH NJW 2014, 164, 165; Beschluss v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14 Rz. 18; Beschluss v. 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16; Beschluss v. 25.08.2016, Az. 1 StR 290/16; Fischer , StGB, 63. Aufl., Vor § 283 Rz. 9b; Heine/Schuster , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 283 Rz. 52; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 30a; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 66).

    Bei diesen wirtschaftskriminalistischen Warnzeichen muss es sich um schwerwiegende Indizien handeln, wofür u.a. die ausdrückliche Erklärung, nicht zahlen zu können, das Ignorieren von Rechnungen und Mahnungen, gescheiterte Vollstreckungsversuche, Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern, der Sozialversicherungsabgaben oder der sonstigen Betriebskosten, Scheck- und Wechselproteste oder Insolvenzanträge von Gläubigern in Betracht kommen (BGH NJW 2014, 164, 165; Beschluss v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14 Rz. 18; Otte , in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 15a InsO Rz. 67 f., vgl. hierzu auch BGH NZI 2016, 736, 738; BGH, Urteil v. 14.07.2016, Az. IX ZR 188/15).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehende Verzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (BVerfG NJW 2003, 2225; BGH NStZ-RR 2011, 239; NStZ 2008, 234).

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Betroffene selbst verursacht hat (BVerfG NJW 2003, 2225).

  • OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04

    Anfechtbarkeit der Aufhebung einer harten Patronatserklärung in der Krise des

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Eine Grundform ist dabei etwa: "Wir werden dafür Sorge tragen, dass unsere Tochter bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Kredit zu erfüllen." (zum Ganzen OLG München ZIP 2004, 2102 ff.; Allstadt-Schmitz , in: Ebenroth/Boujong/ Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Rz. IV 726).

    Eine solche Schadensersatzpflicht trifft den Patron, hier : die U I7 AG, gegenüber den Gläubigern auch dann, wenn die Patronatsvereinbarung allein intern zwischen ihm und dem patronierten Unternehmen geschlossen worden ist (BGH NJW 2010, 3442; NJW 1992, 2093, 2095; OLG München ZIP 2004, 2102 ff.; Allstadt-Schmitz , in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Rz. IV 750; Bydlinski , in: MüKo, BGB, 7. Aufl., § 421 Rz. 34 - andere Auffassung OLG Celle , Urteil vom 28.06.2000).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO kann aber auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden, sofern diese einen sicheren Schluss auf deren Bestehen zulassen (wirtschaftskriminalistische Methode; grundlegend BGH NJW 2000, 154, 156; fortführend BGH NJW 2014, 164, 165; Beschluss v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14 Rz. 18; Beschluss v. 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16; Beschluss v. 25.08.2016, Az. 1 StR 290/16; Fischer , StGB, 63. Aufl., Vor § 283 Rz. 9b; Heine/Schuster , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 283 Rz. 52; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 30a; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 66).

    Bei diesen wirtschaftskriminalistischen Warnzeichen muss es sich um schwerwiegende Indizien handeln, wofür u.a. die ausdrückliche Erklärung, nicht zahlen zu können, das Ignorieren von Rechnungen und Mahnungen, gescheiterte Vollstreckungsversuche, Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern, der Sozialversicherungsabgaben oder der sonstigen Betriebskosten, Scheck- und Wechselproteste oder Insolvenzanträge von Gläubigern in Betracht kommen (BGH NJW 2014, 164, 165; Beschluss v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14 Rz. 18; Otte , in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 15a InsO Rz. 67 f., vgl. hierzu auch BGH NZI 2016, 736, 738; BGH, Urteil v. 14.07.2016, Az. IX ZR 188/15).

  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 63/16

    Bankrott: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO kann aber auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden, sofern diese einen sicheren Schluss auf deren Bestehen zulassen (wirtschaftskriminalistische Methode; grundlegend BGH NJW 2000, 154, 156; fortführend BGH NJW 2014, 164, 165; Beschluss v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14 Rz. 18; Beschluss v. 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16; Beschluss v. 25.08.2016, Az. 1 StR 290/16; Fischer , StGB, 63. Aufl., Vor § 283 Rz. 9b; Heine/Schuster , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 283 Rz. 52; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 30a; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 66).

    Das hier zugrunde gelegte Verständnis ergibt sich so auch aus der neueren Rechtsprechung, in der bei parallel erfolgter Anwendung der betriebswirtschaftlichen Methode der Schluss auf eine Zahlungsunfähigkeit bei einer Vielzahl von hinreichend aussagekräftigen Beweisanzeichen gleichwertig erfolgen können soll (BGH, Beschluss vom 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16).

  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO kann aber auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden, sofern diese einen sicheren Schluss auf deren Bestehen zulassen (wirtschaftskriminalistische Methode; grundlegend BGH NJW 2000, 154, 156; fortführend BGH NJW 2014, 164, 165; Beschluss v. 23.07.2015, Az. 3 StR 518/14 Rz. 18; Beschluss v. 11.08.2016, Az. 1 StR 63/16; Beschluss v. 25.08.2016, Az. 1 StR 290/16; Fischer , StGB, 63. Aufl., Vor § 283 Rz. 9b; Heine/Schuster , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 283 Rz. 52; MüKo/ Eilenberger , InsO, 3. Aufl., § 17 Rz. 30a; Uhlenbruck , InsO, 14. Aufl., § 17 Rz. 66).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
    Die erforderliche Aufstellung war den Angeklagten auch tatsächlich in fachlicher und finanzieller Hinsicht ohne Weiteres möglich, weil die U I7 AG als Unternehmen über eigene personelle Ressourcen hierzu verfügte und insoweit nicht zu deren Aufstellung auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreifen bzw. weitere Kosten aufbringen musste (vgl. nur BGH NStZ 2003, 546, 547 f.).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04

    Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08

    Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 296/08

    STAR 21

  • BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10

    Beweisantrag (Unzulässigkeit der Vernehmung eines späteren Mitangeklagten;

  • BGH, 21.04.2011 - 3 StR 50/11

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; Kompensation;

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 14 U 141/11

    Vorliegen und Auswirkungen einer "harten internen" Patronatserklärung

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 95/13

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer GmbH an ihre "Hausbank": Beurteilung der

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 17 U 51/12

    Schadensersatzansprüche einer Tochtergesellschaft gegen die

  • KG, 11.04.2014 - 14 U 49/12
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13

    Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15

    Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des

  • BGH, 25.08.2016 - 1 StR 290/16

    Bankrott (Feststellung der Zahlungsunfähigkeit)

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